Die Angebote zur Tagesstruktur vermeiden Rückzug und Isolation. Denn Aktivität eröffnet ja erst die Chance, viele Fertigkeiten des täglichen Lebens neu zu erlernen. Krisen werden früher erkannt; durch angemessene Reaktion lassen sich Klinikaufenthalte oft ganz vermeiden. Das Angebot der Tagesstätte entlastet auch die Angehörigen psychisch kranker Menschen ein wenig. "Selbständigkeit ist ein wichtiges Ziel. In der Tagesstätte werden deshalb alle Mahlzeiten gemeinsam organisiert und zubereitet; hier kann ich auch waschen, bügeln, mein Zeug flicken." Arbeits- und Beschäftigungstherapie "Über Techniken wie Töpfern, Seidenmalerei, Malen und Zeichnen kann ich meine persönlichen Vorlieben herausfinden und Fertigkeiten entwickeln. So steigt mein Selbstwertgefühl und mein Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten. In der Holzwerkstatt entstehen Dekorationsartikel und Spielzeug. Hier können wir auch kleinere Möbelstücke restaurieren."
Der verschüttete Zugang zu den eigenen Gefühlen und Wünschen wird freigelegt. Phantasie und Kreativität entstehen ganz neu. Logik und räumliches Denken werden geschult, Konzentration und Ausdauer gestärkt. Im Belastungstraining testen wir, ob die erworbenen Fähigkeiten für eine berufliche Qualifizierung schon ausreichen. Sport, Spiel, Wanderungen, Museums- bzw. Konzertbesuch, Feste oder der gemeinsame Urlaub: Freizeit macht Spaß; das erfahren wir, wenn wir sie selbst und mit Anderen zusammen gestalten. Tagesstätte Die Tagesstätten der AWO Gemeindepsychiatrie sind teilstationäre, pflegesatzfinanzierte Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB IX. Die Kosten für die tagesstrukturierende Maßnahme werden in der Regel als Pflegesatz vom örtlichen und überörtlichen Sozialleistungsträger übernommen. Wenn Sie die Angebote der Tagesstätte nutzen möchten, stellen Sie also bitte zunächst einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB XII. Nachweise über Einkommen und Vermögen und die ärztliche Bescheinigung vom behandelnden Facharzt für Psychiatrie und Neurologie nicht vergessen! Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung! Im Rahmen des Teilhabeplans wird der für Sie sinnvolle Umfang an Betreuungsleistungen festgestellt und Sie können fortan die Tagesstätte besuchen. |